Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen WINDpool GmbH & Co KG, Stand 20.01.2021

Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin (VerkäuferIn) – nachfolgend kurz „AN“ genannt, kontrahiert ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden/der Kundin (des Auftraggebers/der Auftraggeberin, des Käufers/der Käuferin) – nachfolgend kurz „Kunde“ genannt – werden durch Annahme einer Bestellung bzw. eines Angebotes außer Kraft gesetzt bzw. sind ungültig; dies gilt auch dann, wenn sie sich auf dem Geschäftspapier und dergleichen des Bestellers (des Kunden) befinden und ihnen der Auftragnehmer (AN) nicht neuerlich widerspricht. Der Kunde unterwirft sich diesen AGB. Nebenabreden zu diesen AGB sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von Schriftformerfordernis.

Falls die gegenständlichen AGB einem Verbrauchergeschäft im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) zugrunde liegen, gelten die Bestimmungen des KSchG sowie die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit in den vorliegenden AGB nicht zulässigerweise davon abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

Der AN ist jederzeit berechtigt, die vorliegenden AGB zu ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB als vereinbart.

  1. Anbot/Auftrag:

    Anbote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch den AN zustande. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Mehrere Kunden haften für Verpflichtungen und Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag zur ungeteilten Hand.

    1.1 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG):
    Verbraucher im Sinne des KSchG können von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenem Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Gem. §18 FAGG hat der Verbraucher unter anderem kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über

    1. Dienstleistungen, wenn der Unternehmer auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach §10 FAGG, sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes bei vollständiger Vertragserfüllung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistungen begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
    2. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
    3. Waren, die nach ihrer Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden. Der Verbraucher hat weiters kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat.
  2. Lieferung:

    Lieferzeiten werden bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich. Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt. Höhere Gewalt und sonstige unvorhergesehene Umstände entbinden den AN von seiner Lieferverpflichtung. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, Transportschäden und Verluste sind dem Frachtunternehmen/Beförderer gegenüber geltend zu machen. Zusatzleistungen sind jedenfalls gesondert zu bezahlen und nicht im Preis inbegriffen. Zusatzleistungen sind alle jene Leistungen des AN, die im Anbot/Auftrag nicht genannt sind. Im Arbeitsumfang sind die Entsorgung etwaiger Umverpackungen und Entsorgung anderer weiterer auftragsbedingter Abfälle nicht enthalten.

  3. Übernahme, Gewährleistung, Schadenersatz:

    3.1. Der Kunde hat die Ware am Übergabeort zu prüfen. Mit Übernahme der Ware durch den Kunden gilt sie als ordnungsgemäß geliefert. Offene Mängel sind vom Kunden sofort bei der Übernahme zu rügen. Mit der Übernahme gehen alle Gefahren auf den Kunden über. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes vereinbart vorgesehen wurde, bleibt die Haftung des AN in allen Fällen auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Leistung des AN entstanden sind, wobei den Kunden nur grobe Fahrlässigkeit zum Schadenersatz berechtigt. Jeder darüberhinausgehende Schadenersatz, insbesondere für Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn etc. ist ausgeschlossen, sofern dem AN nicht grobes Verschulden vorzuwerfen ist. In jedem Fall ist der Schadenersatzanspruch, ausgenommen bei Personenschäden, mit 5 % der Auftragssumme begrenzt. 3.2. Bei Vorliegen von Mängeln ist der Kunde bei allfälliger Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, das für die Mängelbehebung erforderliche Deckungskapital zurückzubehalten. Von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung kann sich der AN dadurch befreien, dass er in angemessener Frist in einer für den Kunden zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt. Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den AN werden ausgeschlossen, es sei denn, dass der AN oder eine andere Person, für die er einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

    3.3. Von der Gewährleistung und vom Schadenersatz ausgeschlossen sind Mängel, die durch Überbeanspruchung, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Materialien, vom Kunden oder von dritter Seite beigestelltes Material, Anweisungen des Kunden oder durch Montagearbeiten Dritter verursacht worden sind. Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Ortswechsel des Beckens bzw. nachträglichem Freilegen des bereits verbauten Beckenkörpers bzw. der Verrohrung. Der AN haftet nicht für Beschädigungen durch Handlungen Dritter, atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse. Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, sind von der Gewährleistung ausgenommen. Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne schriftliche Zustimmung des AN Änderungen oder sonstige Arbeiten an der Ware vorgenommen werden. Abweichungen des vom AN verwendeten Materials von der vertragsgemäßen Beschaffenheit können nur dann einen Mangel darstellen, wenn sie in denLieferbedingungen des Lieferanten enthaltene Toleranzen wesentlich überschreiten. Gewährleistungsansprüche sind jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn das gelieferte Material zum vertraglich Vereinbarten gleichwertig ist.

    3.4. Für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, örtlicher Baubestimmungen und Richtlinien wie beispielsweise Absturzhöhen, Kinder- und Tiersicherheit, und dergleichen hat der Kunde/Auftraggeber Sorge zu tragen. Die Einholung der für den Einbau nötigen Genehmigungen muss vor Beginn der Einbauarbeiten durch den Kunden erfolgen. Über jederzeitige Aufforderung des AN ist der Kunde verpflichtet, diesem den erforderlichen Nachweis für das Vorliegen sämtlicher behördlicher Genehmigungen vorzulegen.

  4. Gültig für Schwimmbecken und GFK-Beschichtungen:

    Für Folgeschäden durch jeglichen unsachgemäßen Betrieb des Beckens, insbesondere im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen der Einbau- und Bedienungsanleitung sowie der Planskizzen, wie Überschreitung der Wassertemperaturen über 32° Celsius (z. B. in Hallenbädern und unter Schwimmbadüberdachungen), die übermäßige Chlorzugabe, Unter- und Überschreitung des geeigneten pH-Wertes oder sonstige außer der Norm beigemengten Stoffe, übernimmt der AN als Hersteller und Verkäufer der Produkte keinerlei Haftung oder sonstige Verpflichtungen. Diesfalls ist der AN von sämtlichen Haftungen und Verpflichtungen befreit. Für die Auswahl und Anwendung der gelieferten Waren ist der Kunde allein verantwortlich.

  5. Zahlungsbedingungen:

    Vertreter oder sonstige Mitarbeiter des AN sind nur mit ausdrücklicher Inkassovollmacht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung von banküblichen Verzugszinsen jährlich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer aus den Zinsen. Der AN ist in diesem Fall berechtigt, allenfalls höhere als die vereinbarten Verzugszinsen aus dem Titel des Schadenersatzes zu begehren. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde auch zur Bezahlung der Mahnspesen des AN sowie auch der anwaltlichen, tariflichen Mahnkosten. Der AN behält sich ausdrücklich vor, die Annahme der Bestellung oder die Leistungserbringung davon abhängig zu machen, dass der vereinbarte Preis bei Annahme der Bestellung oder vor Leistungserbringung (Vorleistungspflicht des Kunden) bezahlt wird. Wird die Ware vom Kunden/Besteller verspätet übernommen, ist der AN berechtigt, eine angemessene Lager- bzw. Standgebühr zu verrechnen.

  6. Verzug/Rücktritt:

    Erfüllt der Kunde den Vertrag nicht oder kommt er in Verzug, so ist der AN unter Setzung einer Nachfrist von 8 Tagen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden und hieraus begründetem Rücktritt des AN sowie bei unbegründetem Rücktritt durch den Kunden ist der AN berechtigt, entweder 30 % des vereinbarten Preises als Stornogebühr zu verlangen oder Schadenersatz geltend zu machen.

  7. Änderungen:

    Technische Änderungen der Ware bleiben vorbehalten. Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die der AN vor der Auslieferung an seiner Ware vornimmt, berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt, ist der AN berechtigt, über den Kaufgegenstand frei zu verfügen.

  8. Zustimmung zur Datenverarbeitung:

    Der Kunde erteilt die Zustimmung, dass seine persönlichen Daten vom AN automationsunterstützt für Zwecke der Vertragserfüllung sowie für eigene Werbezwecke verarbeitet und gespeichert werden.

  9. Eigentumsvorbehalt:

    Bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen des AN aus allen gegenseitigen Rechtsgeschäften mit dem Kunden bleibt die Ware Eigentum des AN. Der Kunde hat den Kennzeichnungspflichten und sonstigen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Die Ware bleibt sohin bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber dem AN Eigentum des AN. Für den Fall der Veräußerung der Ware durch den Kunden verpflichtet er sich schon jetzt, alle daraus resultierenden Ansprüche unter Wahrung des Eigentumsvorbehaltes des AN an diesen abzutreten, den Vertragspartner davon spätestens bei Vertragsabschluss unmissverständlich in Kenntnis zu setzen und auch in seinen (Handels-)Büchern einen entsprechenden Buchvermerk über die erfolgte Abtretung zu setzen. Im Falle der Weiterveräußerung erfasst der Eigentumsvorbehalt auch den eingehenden Kaufpreis. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum des AN hinzuweisen und diesen unverzüglich hievon zu verständigen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen. Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ist der AN berechtigt, die an den Kunden gelieferte Ware in Natura zurückzunehmen.

  10. Anwendbares Recht/Gerichtsstandvereinbarung:

    Auf die Rechtsbeziehungen, die sich aus der Inanspruchnahme der vom AN angebotenen Leistungen ergeben, sohin insbesondere auf die mit dem AN abgeschlossenen Verträge, ist österreichisches Recht anwendbar, dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen. Als Gerichtsstand wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Eisenstadt (Österreich) sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart, soweit diese Vereinbarung im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zulässig ist.

  11. Salvatorische Klausel:

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbar undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.